Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
311.0 STGBCP CH

Art. 331 Schweizerisches Strafgesetzbuch (StGB)

StGB; Zwanzigster Titel: Übertretungen bundesrechtlicher Bestimmungen; Unbefugtes Tragen der militärischen Uniform
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (474 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 331 StGB

Wer unbefugt die Uniform des schweizerischen Heeres trägt, wird mit Busse bestraft.

← Art. 330 StGB Schweizerisches Strafgesetzbuch (StGB) Art. 332 StGB →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →