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Art. 149 Bundesgesetz vom 18. Dezember 1987 über das Internationale Privatrecht (IPRG)

IPRG; 9. Kapitel: Obligationenrecht
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Art. 149 IPRG

Ausländische Entscheidungen über obligationenrechtliche Ansprüche werden in der Schweiz anerkannt, wenn sie im Staat ergangen sind: a. in dem der Beklagte seinen Wohnsitz hatte, oder b. in dem der Beklagte seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte und die Ansprüche mit einer Tätigkeit an diesem Ort zusammenhängen.

Eine ausländische Entscheidung wird ferner anerkannt: a. wenn sie eine vertragliche Leistung betrifft, im Staat der Erfüllung der charakteristischen Leistung ergangen ist und der Beklagte seinen Wohnsitz nicht in der Schweiz hatte; b. wenn sie Ansprüche aus Verträgen mit Konsumenten betrifft und am Wohnsitz oder am gewöhnlichen Aufenthalt des Konsumenten ergangen ist, und die Voraussetzungen von Artikel 120 Absatz 1 erfüllt sind; c. wenn sie Ansprüche aus einem Arbeitsvertrag betrifft, am Arbeits- oder Betriebsort ergangen ist und der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz nicht in der Schweiz hatte; d. wenn sie Ansprüche aus dem Betrieb einer Niederlassung betrifft und am Sitz dieser Niederlassung ergangen ist; e. wenn sie Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung betrifft, am Handlungs- oder am Erfolgsort ergangen ist und der Beklagte seinen Wohnsitz nicht in der Schweiz hatte; oder f. wenn sie Ansprüche aus unerlaubter Handlung betrifft, am Handlungs- oder am Erfolgsort oder, bei nuklearen Ereignissen, am Ort, an dem sich die Kernanlage des haftpflichtigen Inhabers befindet, ergangen ist und der Beklagte seinen Wohnsitz nicht in der Schweiz hatte.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (5)

RT170223 · zh (Art. 149 Abs. 2 lit. f IPRG)
Creditor Appeal on Enforcement of US Judgment Denied Due to Insufficient Certification
Used to establish the jurisdiction (Zuständigkeit) of the foreign court based on the tort/delict location (Erfolgsort).
VPB 07-1170-5181 (Art. 149 al. 2 let. f LDIP)
Federal Act on Nuclear Civil Liability and International Conventions
This provision concerns the recognition of foreign decisions, including those concerning delictual obligations, and specifies jurisdiction rules for nuclear accidents.
14.2000.00031 · ti (art. 149 LDIP)
Creditor v. Debtor: Enforcement of UK Judgment in Switzerland under Lugano Convention and Swiss Reservation
Cited in the final orders (I) as part of the general legal basis for the decision.
HG050433 · zh (Art. 149 Abs. 1 lit. a IPRG)
Claimant v. Bank: Recognition of Foreign Judgment Confirming Donation
Cited in the context of determining the jurisdiction of the Paraguayan courts for the recognition requirements.
RT170223 · zh (Art. 149 Abs. 2 lit. f IPRG)
Enforcement of US Judgment in Switzerland: Authenticity and Jurisdiction
Used to confirm the jurisdiction of the Colorado court for recognizing the foreign judgment.