281.31
VFRR
CH
Art. 2 Verordnung vom 5. Juni 1996 über die im Betreibungs- und Konkursverfahren zu verwendenden Formulare und Register sowie die Rechnungsführung (VFRR)
VFRR; I. Formulare
Art. 2 VFRR
Die von der Dienststelle für Oberaufsicht SchKG im Bundesamt für Justiz aufgestellten Formulare werden als Mustersammlung in elektronischer Form veröffentlicht.
Die Betreibungs- und Konkursämter können eigene Formulare herstellen und verwenden; diese haben inhaltlich dem jeweiligen Formular der Mustersammlung zu entsprechen.
Die kantonalen Behörden können für ihr Gebiet weitere Formulare aufstellen.
Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)
PS240003 · zh (Art. 1 und 2 VFRR)
Cantonal Authority Affirms Partial Debt Seizure Reduction Despite Debtor's Formal Challenges
Cited in the reasoning (E. 3.1.1) regarding the use of the BEA.NET 3101 form, but not in the final dispositive.