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272 ZPOCPC CH

Art. 320 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) - Beschwerdegründe

ZPO; 2. Teil: Besondere Bestimmungen; 9. Titel: Rechtsmittel; 2. Kapitel: Beschwerde
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Art. 320 ZPO · Beschwerdegründe

Mit der Beschwerde kann geltend gemacht werden: a. unrichtige Rechtsanwendung; b. offensichtlich unrichtige Feststellung des Sachverhaltes.

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