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235.13 VDSZOCPD CH

Art. 9 Verordnung vom 31. August 2022 über Datenschutzzertifizierungen (VDSZ) - Anerkennung ausländischer Datenschutzzertifizierungen

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Art. 9 VDSZ · Anerkennung ausländischer Datenschutzzertifizierungen

Der EDÖB anerkennt nach Rücksprache mit der SAS ausländische Zertifizierungen, wenn gewährleistet ist, dass die Anforderungen der schweizerischen Gesetzgebung erfüllt sind.

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