235.13
VDSZOCPD
CH
Art. 9 Verordnung vom 31. August 2022 über Datenschutzzertifizierungen (VDSZ) - Anerkennung ausländischer Datenschutzzertifizierungen
VDSZ
Art. 9 VDSZ · Anerkennung ausländischer Datenschutzzertifizierungen
Der EDÖB anerkennt nach Rücksprache mit der SAS ausländische Zertifizierungen, wenn gewährleistet ist, dass die Anforderungen der schweizerischen Gesetzgebung erfüllt sind.