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Art. 4 Verordnung vom 31. August 2022 über Datenschutzzertifizierungen (VDSZ) - Gegenstand der Zertifizierung

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Art. 4 VDSZ · Gegenstand der Zertifizierung

Zertifizierbar sind: a. Managementsysteme; b. Produkte, Dienstleistungen und Prozesse.

Die Zertifizierung von Managementsystemen kann die Gesamtheit des Systems, einzelne Teile der Organisation oder einzelne, abgrenzbare Verfahren umfassen.

Die Zertifizierung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen kann Folgendes umfassen: a. Produkte, die hauptsächlich der Bearbeitung von Personendaten dienen oder bei deren Benutzung Personendaten erzeugt werden; b. Dienstleistungen oder Prozesse, die hauptsächlich der Bearbeitung von Personendaten dienen oder die Personendaten erzeugen.

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