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232.21 WSCHGLPAPLPST CH

Art. 37 Bundesgesetz vom 21. Juni 2013 über den Schutz des Schweizerwappens und anderer öffentlicher Zeichen (WSchG) - Referendum und Inkrafttreten

WSchG; 6. Kapitel: Schlussbestimmungen
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Art. 37 WSchG · Referendum und Inkrafttreten

Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.

Es tritt zusammen mit der Änderung vom 21. Juni 2013 des MSchG in Kraft. Inkrafttreten: 1. Januar 2017

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