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Art. 34 Bundesgesetz vom 21. Juni 2013 über den Schutz des Schweizerwappens und anderer öffentlicher Zeichen (WSchG) - Aufhebung und Änderung bisherigen Rechts

WSchG; 6. Kapitel: Schlussbestimmungen
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Art. 34 WSchG · Aufhebung und Änderung bisherigen Rechts

Die Aufhebung und die Änderung bisherigen Rechts werden in Anhang 3 geregelt.

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