232.21
WSCHGLPAPLPST
CH
Art. 31 Bundesgesetz vom 21. Juni 2013 über den Schutz des Schweizerwappens und anderer öffentlicher Zeichen (WSchG) - Strafverfolgung
WSchG; 4. Kapitel: Rechtsschutz
Art. 31 WSchG · Strafverfolgung
Die Strafverfolgung ist Sache der Kantone.
Das IGE kann bei der zuständigen Strafverfolgungsbehörde Anzeige erstatten und im Verfahren die Rechte einer Privatklägerschaft wahrnehmen.