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Art. 31 Bundesgesetz vom 21. Juni 2013 über den Schutz des Schweizerwappens und anderer öffentlicher Zeichen (WSchG) - Strafverfolgung

WSchG; 4. Kapitel: Rechtsschutz
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Art. 31 WSchG · Strafverfolgung

Die Strafverfolgung ist Sache der Kantone.

Das IGE kann bei der zuständigen Strafverfolgungsbehörde Anzeige erstatten und im Verfahren die Rechte einer Privatklägerschaft wahrnehmen.

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