232.21
WSCHGLPAPLPST
CH
Art. 12 Bundesgesetz vom 21. Juni 2013 über den Schutz des Schweizerwappens und anderer öffentlicher Zeichen (WSchG) - Öffentliche Zeichen der Schweiz und öffentliche Zeichen des Auslandes
WSchG; 1. Kapitel: Öffentliche Zeichen der Schweiz
Art. 12 WSchG · Öffentliche Zeichen der Schweiz und öffentliche Zeichen des Auslandes
Der Gebrauch von Wappen, Fahnen und andern Hoheitszeichen der Schweiz, die nach diesem Gesetz gebraucht werden dürfen, darf nicht aus dem Grund untersagt werden, dass das Zeichen mit einem öffentlichen Zeichen eines ausländischen Staates verwechselt werden kann.