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Art. 12 Bundesgesetz vom 21. Juni 2013 über den Schutz des Schweizerwappens und anderer öffentlicher Zeichen (WSchG) - Öffentliche Zeichen der Schweiz und öffentliche Zeichen des Auslandes

WSchG; 1. Kapitel: Öffentliche Zeichen der Schweiz
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Art. 12 WSchG · Öffentliche Zeichen der Schweiz und öffentliche Zeichen des Auslandes

Der Gebrauch von Wappen, Fahnen und andern Hoheitszeichen der Schweiz, die nach diesem Gesetz gebraucht werden dürfen, darf nicht aus dem Grund untersagt werden, dass das Zeichen mit einem öffentlichen Zeichen eines ausländischen Staates verwechselt werden kann.

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