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Art. 11 Bundesgesetz vom 21. Juni 2013 über den Schutz des Schweizerwappens und anderer öffentlicher Zeichen (WSchG) - Nationale Bild- und Wortzeichen

WSchG; 1. Kapitel: Öffentliche Zeichen der Schweiz
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Art. 11 WSchG · Nationale Bild- und Wortzeichen

Nationale Bild- und Wortzeichen dürfen gebraucht werden, es sei denn der Gebrauch ist irreführend oder verstösst gegen die öffentliche Ordnung, die guten Sitten oder geltendes Recht.

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