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Art. 7 Verordnung vom 25. Juni 2008 über den Schutz von Pflanzenzüchtungen (Sortenschutzverordnung) - Anmeldung

Sortenschutzverordnung
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Art. 7 Sortenschutzverordnung · Anmeldung

Die Anmeldung einer Sorte ist auf amtlichem Formular beim Büro für Sortenschutz einzureichen. Die Anmeldung umfasst: a. die Unterlagen nach Artikel 8; b. die Sortenbeschreibung nach Artikel 9.

Mit der Anmeldung ist die Anmeldegebühr zu bezahlen.

Für jede Sorte ist eine eigene Anmeldung erforderlich.

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