Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
232.141 PATVOBI CH

Art. 2 Verordnung vom 19. Oktober 1977 über die Erfindungspatente (PatV) - Einreichungsdatum bei Postsendungen

PatV; Erster Titel: Allgemeine Bestimmungen; Erstes Kapitel: Verkehr mit dem Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (223 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 2 PatV · Einreichungsdatum bei Postsendungen

Als Einreichungsdatum gilt bei Postsendungen der Zeitpunkt, in dem eine Sendung der Schweizerischen Post zuhanden des IGE übergeben wird.

← Art. 1 PatV Verordnung vom 19. Oktober 1977 über die Erfindungspatente (PatV) - Zuständigkeit Art. 3 PatV →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →