232.141
PATVOBI
CH
Art. 2 Verordnung vom 19. Oktober 1977 über die Erfindungspatente (PatV) - Einreichungsdatum bei Postsendungen
PatV; Erster Titel: Allgemeine Bestimmungen; Erstes Kapitel: Verkehr mit dem Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum
Art. 2 PatV · Einreichungsdatum bei Postsendungen
Als Einreichungsdatum gilt bei Postsendungen der Zeitpunkt, in dem eine Sendung der Schweizerischen Post zuhanden des IGE übergeben wird.