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232.111 MSCHVOPM CH

Art. 8a Verordnung vom 23. Dezember 1992 über den Schutz von Marken und Herkunftsangaben (MSchV) - Umwandlung einer internationalen Registrierung in ein Eintragungsgesuch

MSchV; 2. Kapitel: Eintragung der Marken
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Art. 8a MSchV · Umwandlung einer internationalen Registrierung in ein Eintragungsgesuch

Ein Eintragungsgesuch nach Artikel 46 a MSchG erhält als Hinterlegungsdatum das Eintragungsdatum der entsprechenden internationalen Registrierung oder der Schutzausdehnung auf die Schweiz.

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