232.111
MSCHVOPM
CH
Art. 8a Verordnung vom 23. Dezember 1992 über den Schutz von Marken und Herkunftsangaben (MSchV) - Umwandlung einer internationalen Registrierung in ein Eintragungsgesuch
MSchV; 2. Kapitel: Eintragung der Marken
Art. 8a MSchV · Umwandlung einer internationalen Registrierung in ein Eintragungsgesuch
Ein Eintragungsgesuch nach Artikel 46 a MSchG erhält als Hinterlegungsdatum das Eintragungsdatum der entsprechenden internationalen Registrierung oder der Schutzausdehnung auf die Schweiz.