231.21
TOVOTO
CH
Art. 7 Verordnung vom 26. April 1993 über den Schutz von Topographien von Halbleitererzeugnissen (ToV) - Registerinhalt
ToV
Art. 7 ToV · Registerinhalt
Das IGE trägt die folgenden Angaben in das Register ein: a. die Eintragungsnummer; b. das Anmeldedatum; c. der Name oder die Firma sowie die Adresse der anmeldenden Person oder deren Rechtsnachfolgerin; d. der Name und die Adresse des Herstellers oder der Herstellerin; e. die Bezeichnung der Topographie; f. das Datum und der Ort einer allfälligen ersten geschäftlichen Verbreitung der Topographie; g. das Datum der Veröffentlichung; h. Änderungen des gewöhnlichen Aufenthaltes oder der geschäftlichen Niederlassung der an der Topographie Berechtigten; hbis. Änderungen im Recht an der Topographie; i. eingeräumte Rechte sowie Verfügungsbeschränkungen von Gerichten und Zwangsvollstreckungsbehörden; k. das Datum der Löschung.