231.2
TOGLTO
CH
Art. 6 Bundesgesetz vom 9. Oktober 1992 über den Schutz von Topographien von Halbleitererzeugnissen (ToG) - Erschöpfungsgrundsatz
ToG; 1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen
Art. 6 ToG · Erschöpfungsgrundsatz
Hat ein Hersteller oder eine Herstellerin eine Ausführung einer Topographie veräussert oder der Veräusserung zugestimmt, so darf diese weiterveräussert oder sonst wie verbreitet werden.