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231.2 TOGLTO CH

Art. 6 Bundesgesetz vom 9. Oktober 1992 über den Schutz von Topographien von Halbleitererzeugnissen (ToG) - Erschöpfungsgrundsatz

ToG; 1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen
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Art. 6 ToG · Erschöpfungsgrundsatz

Hat ein Hersteller oder eine Herstellerin eine Ausführung einer Topographie veräussert oder der Veräusserung zugestimmt, so darf diese weiterveräussert oder sonst wie verbreitet werden.

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