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Art. 360e Bundesgesetz vom 30. März 1911 betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (OR)

OR; Zweite Abteilung: Die einzelnen Vertragsverhältnisse; Zehnter Titel: Der Arbeitsvertrag; Dritter Abschnitt: Gesamtarbeitsvertrag und Normalarbeitsvertrag; B. Normalarbeitsvertrag; IV. Mindestlöhne; 5. Klagerecht der Verbände
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Art. 360e OR

Den Arbeitgeber- und den Arbeitnehmerverbänden steht ein Anspruch auf gerichtliche Feststellung zu, ob ein Arbeitgeber den Normalarbeitsvertrag nach Artikel 360 a einhält.

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