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220 ORCO CH

Art. 293 Bundesgesetz vom 30. März 1911 betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (OR)

OR; Zweite Abteilung: Die einzelnen Vertragsverhältnisse; Achter Titelbis: Die Pacht; K. Vorzeitige Rückgabe der Sache
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Art. 293 OR

Gibt der Pächter die Sache zurück, ohne Kündigungsfrist oder -termin einzuhalten, so ist er von seinen Verpflichtungen gegenüber dem Verpächter nur befreit, wenn er einen für den Verpächter zumutbaren neuen Pächter vorschlägt; dieser muss zahlungsfähig und bereit sein, den Pachtvertrag zu den gleichen Bedingungen zu übernehmen.

Andernfalls muss er den Pachtzins bis zu dem Zeitpunkt leisten, in dem das Pachtverhältnis gemäss Vertrag oder Gesetz endet oder beendet werden kann.

Der Verpächter muss sich anrechnen lassen, was er: a. an Auslagen erspart und b. durch anderweitige Verwendung der Sache gewinnt oder absichtlich zu gewinnen unterlassen hat.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (2)

C/22631/2017 · ge (art. 293 CO)
Lessor Lockout Constitutes Breach Excusing Tenant Rent Payments Post-Exclusion
The appellate court overturned the lower court's finding that the tenant had prematurely returned the leased property under this article.
CCC.1995.6951 · ne (Art. 293 CO)
Fixed Penalty Clause in Commercial Lease upon Early Termination
Cited in the reasoning to establish the tenant's burden of proof regarding payment obligations following the contract's termination, which supports the final order to lift the stay of execution.