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Art. 3 Verordnung des VBS vom 24. August 2023 über die amtliche Vermessung (VAV-VBS) - Daten: Inhalt

VAV-VBS
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Art. 3 VAV-VBS · Daten: Inhalt

Die Daten der amtlichen Vermessung umfassen die Daten des Plans für das Grundbuch (Art. 7 VAV) und weitere Informationen, insbesondere die Daten zu: a. den Punktzeichen; b. den bestehenden oder projektierten Gebäuden nach den Artikeln 2 Buchstabe b und 7 Absatz 1 Buchstaben a und b sowie Absatz 2 der Verordnung vom 9. Juni 2017 über das eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister sowie den übrigen bestehenden oder projektierten Bauten und Anlagen; c. den bestehenden oder projektierten Verkehrswegen; d. den Gewässern; e. der weiteren Beschaffenheit der Erdoberfläche; f. weiteren Objekten, soweit diese für die Nutzung des Grundstücks, für die amtliche Vermessung oder für die Erstellung von abgeleiteten amtlichen Produkten (Art. 6) von Bedeutung sind; g. den geografischen Namen; h. den technischen und administrativen Einteilungen.

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