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210 ZGBCC CH

Art. 754 Schweizerisches Zivilgesetzbuch (ZGB)

ZGB; Zweite Abteilung: Die beschränkten dinglichen Rechte; Einundzwanzigster Titel: Die Dienstbarkeiten und Grundlasten; Zweiter Abschnitt: Nutzniessung und andere Dienstbarkeiten; A. Nutzniessung; III. Untergang; 5. Verjährung der Ersatzansprüche
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Art. 754 ZGB

Die Ersatzansprüche des Eigentümers wegen Veränderung oder Wertverminderung der Sache sowie die Ansprüche des Nutzniessers auf Ersatz von Verwendungen oder auf Wegnahme von Vorrichtungen verjähren mit Ablauf eines Jahres seit der Rückleistung der Sache.

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