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Art. 449c Schweizerisches Zivilgesetzbuch (ZGB)

ZGB; Dritte Abteilung: Der Erwachsenenschutz; Zwölfter Titel: Organisation; Zweiter Abschnitt: Verfahren; J. Mitteilungspflicht
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Art. 449c ZGB

Die Erwachsenenschutzbehörde teilt unverzüglich folgenden Behörden ihre Entscheide betreffend die Anordnung, Änderung oder Aufhebung von Massnahmen mit, sobald diese vollstreckbar geworden sind: 1. dem Zivilstandsamt, wenn: a. sie eine Person unter umfassende Beistandschaft gestellt hat, b. sie eine Anordnung getroffen hat, welche die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters nach Artikel 260 Absatz 2 erforderlich macht, oder c. für eine dauernd urteilsunfähige Person ein Vorsorgeauftrag wirksam geworden ist; 2. der Wohnsitzgemeinde, wenn: a. sie eine Person unter eine Beistandschaft gestellt hat, oder b. für eine dauernd urteilsunfähige Person ein Vorsorgeauftrag wirksam geworden ist; 3. dem Betreibungsamt am Wohnsitz der betroffenen Person, wenn: a. sie für eine minderjährige Person eine Vormundschaft oder eine Beistandschaft nach Artikel 325 errichtet hat, b. sie für eine volljährige Person eine Beistandschaft errichtet hat, welche Vermögensverwaltungsbefugnisse umfasst oder die Handlungsfähigkeit entzieht oder einschränkt, oder c. für eine dauernd urteilsunfähige Person ein Vorsorgeauftrag wirksam geworden ist; 4. der ausstellenden Behörde nach dem Ausweisgesetz vom 22. Juni 2001 , wenn sie: a. für eine minderjährige Person eine Vormundschaft errichtet hat oder die elterliche Sorge in Bezug auf den Antrag auf Ausstellung eines Ausweises eingeschränkt hat, oder b. für eine volljährige Person eine Beistandschaft errichtet hat, welche die Handlungsfähigkeit in Bezug auf den Antrag auf Ausstellung eines Ausweises einschränkt; 5. dem Grundbuchamt als Anmeldung für eine Anmerkung, wenn sie für eine Person eine Beistandschaft errichtet hat, welche die Verfügungsfähigkeit über ein Grundstück einschränkt oder entzieht.

Bei einem Wechsel der zuständigen Erwachsenenschutzbehörde ist die neu zuständige Behörde für die betreffenden Mitteilungen zuständig.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (3)

9.2024.65 · ti (art. 449c CC)
Appeal Denial Upheld Regarding Access to Guardianship Documentation
Cited as a legal basis that might constitute an exception to the duty of discretion.
CMPEA.2018.51 · ne (Art. 449c CC)
Child Support Calculation Following Business Risk and Subsequent Employment
Cited in the reasoning regarding the procedure for personal relations/custody.
9.2014.203 · ti (art. 449c, 451 cpv. 2, 453, 449b CC)
Heir Denied Access to Deceased's Protection Records
Cited in the reasoning as examples of express legal bases allowing data disclosure, but not explicitly in the final orders.