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210 ZGBCC CH

Art. 269 Schweizerisches Zivilgesetzbuch (ZGB)

ZGB; Zweite Abteilung: Die Verwandtschaft; Siebenter Titel: Die Entstehung des Kindesverhältnisses ; Vierter Abschnitt : Die Adoption; E. Anfechtung; I. Gründe; 1. Fehlen der Zustimmung
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Art. 269 ZGB

Ist eine Zustimmung ohne gesetzlichen Grund nicht eingeholt worden, so können die Zustimmungsberechtigten die Adoption beim Gericht anfechten, sofern dadurch das Wohl des Kindes nicht ernstlich beeinträchtigt wird.

Den Eltern steht diese Klage jedoch nicht zu, wenn sie den Entscheid ans Bundesgericht weiterziehen können.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)

C/6064/2019 · ge (Art. 269 CC)
Adoption Annulment Based on Duress and Fear Not Barred by Six-Month Revocation Period Pre-Finalization
The case was returned to the lower court for instruction on the merits, including the condition that the child's best interest must be served for annulment.