Verordnung der Bundesversammlung vom 15. März 2024 über die Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht (Bundesverwaltungsgericht) - Stellen
Inhaltsübersicht (7)
Gesetzestext (7 Artikel)
Das Bundesverwaltungsgericht umfasst höchstens 65 Vollzeitstellen.
Das Bundesverwaltungsgericht umfasst höchstens 65 Vollzeitstellen.
Die Verordnung der Bundesversammlung vom 17. März 2017 über die Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht wird aufgehoben.
Die Verordnung der Bundesversammlung vom 17. März 2017 über die Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht wird aufgehoben.
Bis zum 31. Dezember 2029 können vorübergehend höchstens 70 Vollzeitstellen besetzt werden. Nach diesem Datum werden Richterinnen und Richter, die altershalber aus ihrem Amt ausscheiden, nicht ersetzt, bis nur noch 65 Vollzeitstellen besetzt sind.
Bis zum 31. Dezember 2029 können vorübergehend höchstens 70 Vollzeitstellen besetzt werden. Nach diesem Datum werden Richterinnen und Richter, die altershalber aus ihrem Amt ausscheiden, nicht ersetzt, bis nur noch 65 Vollzeitstellen besetzt sind.
Diese Verordnung der Bundesversammlung tritt am 1. April 2024 in Kraft.