172.211.21
SIVIPSSVIPVIP
CH
Art. 9 Verordnung vom 18. November 2015 über das Informationssystem VIP-Service (IVIPS-Verordnung) - Technischer Betrieb und Systemverwaltung
IVIPS-Verordnung
Art. 9 IVIPS-Verordnung · Technischer Betrieb und Systemverwaltung
Die Einheit für Informatik des EDA ist für den technischen Betrieb des IVIPS verantwortlich.
Die Systemadministratorin oder der Systemadministrator verwaltet das Computersystem, die Datenbank und die Anwendungen des IVIPS.
Die oder der Anwendungsverantwortliche bildet die Schnittstelle zwischen der Systemadministratorin oder dem Systemadministrator und den Benutzerinnen und Benutzern. Sie oder er ist beim Protokoll EDA angestellt.