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Art. 7 Verordnung vom 3. November 2010 über Gebühren und Entschädigungen für die schweizerische Maturitätsprüfung und die Ergänzungsprüfungen (Ergänzungsprüfungen) - Examinatorinnen und Examinatoren

Ergänzungsprüfungen
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Art. 7 Ergänzungsprüfungen · Examinatorinnen und Examinatoren

Für ihre Mitwirkung an den Prüfungen erhalten die Examinatorinnen und Examinatoren:Franken a. für das Stellen der schriftlichen Aufgaben einschliesslich Korrekturvorschläge und Beurteilungsschlüssel je Zweierteam pauschal 1. Erstsprache (keine Korrekturvorschläge) 500.– 2. alte Sprachen, zwei Niveaus 500.– 3. moderne Sprachen, zwei Niveaus 1000.– 4. moderne Sprachen, ein Niveau 800.– 5. Mathematik, je Niveau 1200.– 6. bildnerisches Gestalten als Grundlagenfach (GF) und als Ergänzungsfach (EF) 500.– 7. bildnerisches Gestalten und Musik als Schwerpunktfach (SF), pro Kandidatin oder Kandidat 50.– 8. Schwerpunktfach Philosophie/Pädagogik/Psychologie (PPP) – für die fachspezifischen Teile Philosophie und Pädagogik/ Psychologie 800.– – für den fächerübergreifenden Teil 400.– 9. Schwerpunktfächer Biologie und Chemie, Physik und Anwendungen der Mathematik, je Teilbereich 1500.– 10. Schwerpunktfach Wirtschaft und Recht 2000.– 11. sonstige Grundlagenfächer (GF) 1000.– 12. sonstige Ergänzungsprüfungsfächer (EP) je Teilbereich 1000.– b. für die Korrektur der schriftlichen Prüfungsarbeiten, pro Stunde 70.– c. für die mündlichen Prüfungen, pro Kandidatin oder Kandidat 35.– d. für die Prüfungen in einem Fach, in dem schriftlich und mündlich geprüft wird (Korrektur und Beurteilung der schriftlichen Arbeit, mündliche Prüfung, einschliesslich Vorbereitung und Notenbesprechung), pro Kandidatin oder Kandidat 70.– e. für die Maturaarbeit (Durchsicht und Beurteilung der Arbeit, mündliche Befragung, einschliesslich Vorbereitung und Notenbesprechung), pro Kandidatin oder Kandidat 250.– f. für die Prüfungen im Fach bildnerisches Gestalten: 1. als GF und EF – pro Kandidatin oder Kandidat 20.– – und für die Beaufsichtigung, pro Stunde 25.– 2. als SF – pro Kandidat und Kandidatin 70.– – und für die Beaufsichtigung, pro Stunde 25.– g. für die Prüfungen im Fach Musik 1. als GF und EF pro Kandidatin oder Kandidat 35.– 2. als SF pro Kandidatin oder Kandidat 70.–

Teams mit drei und mehr Mitgliedern erhalten für das Stellen der schriftlichen Aufgaben zusammen 150 Prozent der Pauschalen nach Absatz 1 Buchstabe a. Einzelpersonen erhalten dafür 80 Prozent dieser Pauschalen.

Anfallende Zusatzarbeiten zu den Arbeiten nach Absatz 1 Buchstabe a, wie Übersetzungen oder Stellungnahmen im Beschwerdeverfahren, werden mit 70 Franken pro Stunde entschädigt.

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