Art. 4 Verordnung vom 3. November 2010 über Gebühren und Entschädigungen für die schweizerische Maturitätsprüfung und die Ergänzungsprüfungen (Ergänzungsprüfungen) - Prüfungsgebühren
Art. 4 Ergänzungsprüfungen · Prüfungsgebühren
Die zu entrichtenden Prüfungsgebühren betragen für:Franken a. die einsprachige Matura 1. Gesamtprüfung 570.– 2. eine Teilprüfung 450.– 3. die Prüfung der eingereichten Maturaarbeit 100.– b. die zweisprachige Matura 1. Gesamtprüfung 650.– 2. erste Teilprüfung 550.– 3. zweite Teilprüfung 450.– 4. die Prüfung der eingereichten Maturaarbeit 100.– c. die Ergänzungsprüfung für Schweizer Bürgerinnen und Bürger mit ausländischem Maturitätsausweis 120.– d. die Ergänzungsprüfung für Inhaberinnen und Inhaber eines Berufsmaturitätszeugnisses oder eines gesamtschweizerisch anerkannten Fachmaturitätszeugnisses 1. Gesamtprüfung 500.– 2. eine Teilprüfung 300.– e. die Ergänzungsprüfung Latinum Helveticum 70.–
Die Prüfungsgebühren sind dem SBFI vor Prüfungsbeginn zu bezahlen.
Für die Wiederholung einer Prüfung ist die betreffende Gebühr erneut zu entrichten.