172.044.13
CH
Art. 3 Verordnung vom 3. November 2010 über Gebühren und Entschädigungen für die schweizerische Maturitätsprüfung und die Ergänzungsprüfungen (Ergänzungsprüfungen) - Anmeldegebühr
Ergänzungsprüfungen
Art. 3 Ergänzungsprüfungen · Anmeldegebühr
Für die Anmeldung wird eine Gebühr von 200 Franken erhoben.
Die Anmeldegebühr ist dem Staatsekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) vor Prüfungsbeginn zu bezahlen.
Sie wird nicht zurückerstattet.