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Art. 3 Verordnung vom 3. November 2010 über Gebühren und Entschädigungen für die schweizerische Maturitätsprüfung und die Ergänzungsprüfungen (Ergänzungsprüfungen) - Anmeldegebühr

Ergänzungsprüfungen
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Art. 3 Ergänzungsprüfungen · Anmeldegebühr

Für die Anmeldung wird eine Gebühr von 200 Franken erhoben.

Die Anmeldegebühr ist dem Staatsekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) vor Prüfungsbeginn zu bezahlen.

Sie wird nicht zurückerstattet.

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