Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
172.021.2 VEÜ-VWVOCEL-PAOCE-PA CH

Art. 2 Verordnung vom 18. Juni 2010 über die elektronische Übermittlung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens (VeÜ-VwV) - Anerkannte Plattformen für die sichere Zustellung

VeÜ-VwV
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (18 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 2 VeÜ-VwV · Anerkannte Plattformen für die sichere Zustellung

Als anerkannte Plattformen gelten Zustellplattformen, die nach Artikel 3 der Verordnung vom 18. Juni 2010 über die elektronische Übermittlung im Rahmen von Zivil- und Strafprozessen sowie von Schuldbetreibungs- und Konkursverfahren anerkannt worden sind.

← Art. 1 VeÜ-VwV Verordnung vom 18. Juni 2010 über die elektronische Übermittlung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens (VeÜ-VwV) - Gegenstand und Geltungsbereich Art. 3 VeÜ-VwV →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →