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Art. 42 Verordnung vom 5. Dezember 2008 über das Immobilienmanagement und die Logistik des Bundes (VILB) - Aufhebung bisherigen Rechts

VILB; 5. Kapitel: Schlussbestimmungen
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Art. 42 VILB · Aufhebung bisherigen Rechts

Die Verordnung vom 14. Dezember 1998 über das Immobilienmanagement und die Logistik des Bundes wird aufgehoben.

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