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Art. 40 Verordnung vom 5. Dezember 2008 über das Immobilienmanagement und die Logistik des Bundes (VILB) - Vorbehalt abweichender Regelungen

VILB; 4. Kapitel: Verfahren bei Differenzen
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Art. 40 VILB · Vorbehalt abweichender Regelungen

Vorbehalten bleiben abweichende Vermittlungs- und Schiedsverfahren bei Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder strittigen Ansprüchen in Vereinbarungen gemäss Artikel 4.

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