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Art. 38 Verordnung vom 5. Dezember 2008 über das Immobilienmanagement und die Logistik des Bundes (VILB) - Vorgehen

VILB; 4. Kapitel: Verfahren bei Differenzen
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Art. 38 VILB · Vorgehen

Die beteiligten Parteien umschreiben die Differenz in schriftlicher Form und stellen einen Antrag zu deren Lösung.

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