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Art. 37 Verordnung vom 5. Dezember 2008 über das Immobilienmanagement und die Logistik des Bundes (VILB) - In der Logistik

VILB; 4. Kapitel: Verfahren bei Differenzen
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Art. 37 VILB · In der Logistik

Für die Bereinigung von Meinungsverschiedenheiten im Bereich der Logistik sind auf erster Stufe aufseiten BBL zuständig: a. für die Geschäftsprozesse Büroausrüstung und Publikationen: die Abteilungsleiterin oder der Abteilungsleiter Vertrieb; b. für den Geschäftsprozess Auftragsbeschaffung: die Abteilungsleiterin oder der Abteilungsleiter Beschaffung; c. für den Geschäftsprozess Auftragsproduktion: die Abteilungsleiterin oder der Abteilungsleiter Produktion.

Auf zweiter Stufe ist in allen Fällen die Leiterin oder der Leiter des Bereichs Logistik zuständig.

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