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172.010.21 VILBOILC CH

Art. 35 Verordnung vom 5. Dezember 2008 über das Immobilienmanagement und die Logistik des Bundes (VILB) - In der kaufmännischen Gebäudebewirtschaftung (Leistungsverrechnung)

VILB; 4. Kapitel: Verfahren bei Differenzen
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Art. 35 VILB · In der kaufmännischen Gebäudebewirtschaftung (Leistungsverrechnung)

Bei Meinungsverschiedenheiten in der kaufmännischen Gebäudebewirtschaftung (Leistungsverrechnung) kommt das Eskalationsverfahren gemäss den Richtlinien und Weisungen zur Haushalt- und Rechnungsführung Bund der Eidgenössischen Finanzverwaltung zur Anwendung.

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