Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
172.010.21 VILBOILC CH

Art. 26 Verordnung vom 5. Dezember 2008 über das Immobilienmanagement und die Logistik des Bundes (VILB) - Ziele, Aufgaben und Befugnisse der KBOB

VILB; 2. Kapitel: Immobilienmanagement
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (43 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 26 VILB · Ziele, Aufgaben und Befugnisse der KBOB

Die KBOB wahrt die Interessen ihrer Mitglieder als Liegenschaftseigentümer und ‑besitzer sowie als Bauherren, Liegenschaftsbewirtschafter und -betreiber.

Sie verfolgt insbesondere die folgenden Ziele und nimmt die folgenden Aufgaben wahr: a. Sie sorgt dafür, dass ihre Mitglieder effizient zusammenarbeiten. b. Sie fördert den Erfahrungsaustausch zwischen den Mitgliedern und den Vertreterinnen und Vertretern anderer Institutionen im Bau- und Liegenschaftsbereich. c. Sie vertritt ihre Mitglieder einheitlich gegenüber anderen öffentlichen Institutionen und der Bauwirtschaft. d. Sie fördert die Effizienz bei der Immobilien-Bereitstellung, dem Bau, der Einrichtung, der Bewirtschaftung und dem Betrieb von Bauten und Anlagen des Bundes. e. Sie berücksichtigt die nachhaltige Entwicklung. f. Sie berücksichtigt kulturelle Belange. g. Sie bietet regelmässig Aus- und Weiterbildungskurse zur Förderung der Zusammenarbeit im Immobilienbereich des Bundes für die im Immobilienmanagement tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an.

Sie nimmt insbesondere in den folgenden Bereichen Koordinationsaufgaben wahr: a. Beschaffungs- und Vertragswesen; b. Preisänderungsfragen; c. Dienstleistungen von Planerinnen und Planern; d. Normwesen; e. nachhaltiges Bauen.

Sie kann im Rahmen des Immobilienmanagements: a. für ihre Mitglieder gemeinsame Empfehlungen erlassen; b. ihre Mitglieder im Inland vertreten.

Sie kann die Detailorganisation für ihren Zuständigkeitsbereich festlegen.

← Art. 25 VILB Verordnung vom 5. Dezember 2008 über das Immobilienmanagement und die Logistik des Bundes (VILB) - Gegenstand Art. 27 VILB →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →