172.010.21
VILBOILC
CH
Art. 20 Verordnung vom 5. Dezember 2008 über das Immobilienmanagement und die Logistik des Bundes (VILB) - Markt- und kostenorientiertes Mietermodell
VILB; 2. Kapitel: Immobilienmanagement
Art. 20 VILB · Markt- und kostenorientiertes Mietermodell
Im markt- und kostenorientierten Mietermodell für den Leistungsbereich Unterbringung legen das BBL und die GS oder die ihnen entsprechenden Stellen ihre spezifischen Rechte und Pflichten in einem besonderen «Rahmen-Service-Level-Agreement» (Rahmen-SLA) fest; dabei bilden die Rechte und Pflichten nach dieser Verordnung den Rahmen.
Die Abwicklung richtet sich nach den Richtlinien und Weisungen zur Haushalt- und Rechnungsführung Bund der Eidgenössischen Finanzverwaltung .