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Art. 20 Verordnung vom 5. Dezember 2008 über das Immobilienmanagement und die Logistik des Bundes (VILB) - Markt- und kostenorientiertes Mietermodell

VILB; 2. Kapitel: Immobilienmanagement
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Art. 20 VILB · Markt- und kostenorientiertes Mietermodell

Im markt- und kostenorientierten Mietermodell für den Leistungsbereich Unterbringung legen das BBL und die GS oder die ihnen entsprechenden Stellen ihre spezifischen Rechte und Pflichten in einem besonderen «Rahmen-Service-Level-Agreement» (Rahmen-SLA) fest; dabei bilden die Rechte und Pflichten nach dieser Verordnung den Rahmen.

Die Abwicklung richtet sich nach den Richtlinien und Weisungen zur Haushalt- und Rechnungsführung Bund der Eidgenössischen Finanzverwaltung .

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