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171.13 GRNRCN CH

Art. 63 Geschäftsreglement des Nationalrates (GRN) - Aufhebung bisherigen Rechts

GRN; 5. Kapitel: Schlussbestimmungen
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Art. 63 GRN · Aufhebung bisherigen Rechts

Das Geschäftsreglement des Nationalrates vom 22. Juni 1990 wird aufgehoben.

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