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171.13 GRNRCN CH

Art. 56 Geschäftsreglement des Nationalrates (GRN) - Stimmabgabe

GRN; 3. Kapitel: Verfahren
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Art. 56 GRN · Stimmabgabe

Die Stimmabgabe erfolgt in der Regel mit dem elektronischen Abstimmungssystem.

Kein Ratsmitglied ist zur Stimmabgabe verpflichtet.

Die Stimmabgabe durch Stellvertretung ist ausgeschlossen.

Die Berichterstatterinnen und -erstatter stimmen von ihrem Pult aus, die übrigen Ratsmitglieder an ihrem Platz.

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