171.13
GRNRCN
CH
Art. 56 Geschäftsreglement des Nationalrates (GRN) - Stimmabgabe
GRN; 3. Kapitel: Verfahren
Art. 56 GRN · Stimmabgabe
Die Stimmabgabe erfolgt in der Regel mit dem elektronischen Abstimmungssystem.
Kein Ratsmitglied ist zur Stimmabgabe verpflichtet.
Die Stimmabgabe durch Stellvertretung ist ausgeschlossen.
Die Berichterstatterinnen und -erstatter stimmen von ihrem Pult aus, die übrigen Ratsmitglieder an ihrem Platz.