171.13
GRNRCN
CH
Art. 53 Geschäftsreglement des Nationalrates (GRN) - Zweite Lesung
GRN; 3. Kapitel: Verfahren
Art. 53 GRN · Zweite Lesung
Über den Entwurf einer Änderung dieses Reglementes findet eine zweite Beratung statt, sofern es sich nicht um eine geringfügige Änderung handelt. Nach der Überprüfung durch die Redaktionskommission findet eine Schlussabstimmung statt.