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171.13 GRNRCN CH

Art. 53 Geschäftsreglement des Nationalrates (GRN) - Zweite Lesung

GRN; 3. Kapitel: Verfahren
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Art. 53 GRN · Zweite Lesung

Über den Entwurf einer Änderung dieses Reglementes findet eine zweite Beratung statt, sofern es sich nicht um eine geringfügige Änderung handelt. Nach der Überprüfung durch die Redaktionskommission findet eine Schlussabstimmung statt.

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