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171.13 GRNRCN CH

Art. 51 Geschäftsreglement des Nationalrates (GRN) - Ordnungsanträge

GRN; 3. Kapitel: Verfahren
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Art. 51 GRN · Ordnungsanträge

Der Rat behandelt einen Ordnungsantrag sofort.

Er beschliesst ohne Diskussion über einen Rückkommensantrag, nachdem er eine kurze Begründung des Antrages und eines allfälligen Gegenantrages gehört hat.

Stimmt der Rat dem Rückkommensantrag zu, so wird der betreffende Artikel oder Abschnitt nochmals beraten.

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