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Art. 47 Geschäftsreglement des Nationalrates (GRN) - Organisierte Debatte

GRN; 3. Kapitel: Verfahren
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Art. 47 GRN · Organisierte Debatte

Die organisierte Debatte kann insbesondere durchgeführt werden: a. bei der Eintretensdebatte; b. bei der Beratung einer Interpellation oder eines Berichtes.

Das Büro legt eine Gesamtredezeit für die Fraktionen fest und weist diesen gemäss ihrer Stärke im Rat ihren Anteil zu.

...

Die Fraktionen teilen rechtzeitig mit, wie die ihnen zustehende Redezeit unter den Fraktionsmitgliedern aufgeteilt wird.

Den Ratsmitgliedern, die keiner Fraktion angehören, wird ein angemessener Teil der Gesamtredezeit zur Verfügung gestellt.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)

VPB 08-0834-2813 (Art. 47 al. 3 RCN)
Federal Council's Position on Parliamentary Law Amendments
The Federal Council supports the minority's wording and proposes to maintain unlimited speaking time for its representatives during the article-by-article discussion.