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171.13 GRNRCN CH

Art. 45 Geschäftsreglement des Nationalrates (GRN) - Eintreten und Detailberatung

GRN; 3. Kapitel: Verfahren
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Art. 45 GRN · Eintreten und Detailberatung

Der Rat kann auf die Eintretensdebatte verzichten, sofern keine Anträge auf Nichteintreten gestellt sind.

Er kann beschliessen, einen Beratungsgegenstand artikelweise, abschnittweise oder in seiner Gesamtheit zu beraten.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)

VPB 93-3028 (Art. 45 al. 4 RCN)
Council Rejects UNESCO Convention, Favors Federal Council Proposal on Cultural Heritage Protection
Cited to support the motion to exceptionally postpone petitions with divergent proposals to the April special session to allow for proper treatment.