171.13
GRNRCN
CH
Art. 43 Geschäftsreglement des Nationalrates (GRN) - Persönliche Erklärung und Fraktionserklärung
GRN; 3. Kapitel: Verfahren
Art. 43 GRN · Persönliche Erklärung und Fraktionserklärung
Jedes Ratsmitglied kann eine kurze persönliche Erklärung abgeben, mit dieser kann es auf eine Äusserung antworten, die sich auf seine Person bezogen hat, oder seine eigenen Ausführungen richtig stellen.
Eine persönliche Erklärung kommt sofort an die Reihe.
Die Fraktionen können vor der Schlussabstimmung in einer kurzen Erklärung ihr Abstimmungsverhalten begründen.