Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
171.13 GRNRCN CH

Art. 42 Geschäftsreglement des Nationalrates (GRN) - Zwischenfrage

GRN; 3. Kapitel: Verfahren
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (77 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 42 GRN · Zwischenfrage

Jedes Ratsmitglied und die Vertreterin oder der Vertreter des Bundesrates können am Schluss eines Votums der Rednerin oder dem Redner zu einem bestimmten Punkt der Ausführungen eine kurze und präzise Zwischenfrage stellen; inhaltliche Ausführungen und eine Begründung sind nicht zulässig.

Die Zwischenfrage darf erst gestellt werden, wenn die Rednerin oder der Redner diese auf eine entsprechende Frage der Präsidentin oder des Präsidenten zulässt.

Die Rednerin oder der Redner beantwortet die Zwischenfrage sofort und knapp.

← Art. 41 GRN Geschäftsreglement des Nationalrates (GRN) - Konstituierende Sitzung Art. 43 GRN →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (2)

VPB 95-415 (Art. 42 Abs. 2 GRN)
Swiss National Council Rules of Procedure and Commission Functioning Reform
This provision was amended to change the deadline for submitting questions for question time.
VPB 95-415 (Art. 42 Abs. 5 GRN)
Swiss National Council Rules of Procedure and Commission Functioning Reform
This provision was amended to regulate the timeframe for the Federal Council's written responses to questions requiring further clarification.