171.13
GRNRCN
CH
Art. 36 Geschäftsreglement des Nationalrates (GRN) - Protokoll
GRN; 3. Kapitel: Verfahren
Art. 36 GRN · Protokoll
Die Ratssekretärin oder der Ratssekretär erstellt für jede Sitzung ein Protokoll in der Sprache der Präsidentin oder des Präsidenten. Das Protokoll nennt: a. die behandelten und zurückgezogenen Beratungsgegenstände; b. ... c. die Anträge; d. das Ergebnis der Abstimmungen und Wahlen; e. die abwesenden Ratsmitglieder; ist ein Ratsmitglied gemäss Artikel 57 Absatz 4 Buchstabe e entschuldigt, so ist dies zu kennzeichnen; f. die Mitteilungen der Präsidentin oder des Präsidenten.
Die Präsidentin oder der Präsident genehmigt das Protokoll.