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171.13 GRNRCN CH

Art. 33c Geschäftsreglement des Nationalrates (GRN) - Organisierte Debatte

GRN; 3. Kapitel: Verfahren; d. Legislaturplanung
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Art. 33c GRN · Organisierte Debatte

Für die Beratung der Legislaturplanung (allgemeine einleitende Stellungnahmen der Vertretung des Bundesrates und der Fraktionen und Detailberatung der Anträge aus der Kommission) wird eine organisierte Debatte gemäss Artikel 47 durchgeführt.

Die Gesamtredezeit und ihre Aufteilung werden festgelegt, bevor die vorberatende Kommission die Beratung des Bundesbeschlusses beginnt.

Jede Fraktion hat mindestens zehn Minuten Redezeit.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)

VPB 05-2918-1803 (Art. 33c RCN)
Federal Decree for Legislature's Program Debate
Cited as the legal basis for organizing debates in the National Council to avoid dispersion and structure the decision-making process.