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171.13 GRNRCN CH

Art. 33b Geschäftsreglement des Nationalrates (GRN) - Anträge

GRN; 3. Kapitel: Verfahren; d. Legislaturplanung
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Art. 33b GRN · Anträge

Der Rat beschliesst bei der Behandlung der Legislaturplanung nur über die Anträge und Minderheitsanträge der vorberatenden Kommission.

Andere Antragsberechtigte unterbreiten ihre Anträge der Kommission spätestens 24 Stunden, bevor diese die Detailberatung des Bundesbeschlusses beginnt.

Die Frist zur Einreichung von Anträgen wird den Fraktionen und den Ratsmitgliedern spätestens drei Wochen vor Ablauf mitgeteilt.

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