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171.13 GRNRCN CH

Art. 32 Geschäftsreglement des Nationalrates (GRN) - Erklärung des Nationalrates

GRN; 3. Kapitel: Verfahren; c. Erklärungen
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Art. 32 GRN · Erklärung des Nationalrates

Der Rat kann auf Antrag der Mehrheit einer Kommission zu wichtigen Ereignissen oder Problemen der Aussen- oder Innenpolitik eine Erklärung abgeben.

Der Rat kann beschliessen, über den Entwurf zu einer Erklärung eine Diskussion zu führen. Er kann den Entwurf annehmen, ablehnen oder an die Kommission zurückweisen.

Der Entwurf zu einer Erklärung wird abgeschrieben, wenn er nicht in der laufenden oder nächsten Session behandelt wird.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (2)

VPB 97-430 (Art. 32 al. 1bis RCN)
Parliamentary Instruments for Federal Council Performance Mandates
Cited to define the 'mandat' within the Regulation of the National Council.
VPB 91-3194 (Art. 32 cpv. 1 et 2 RCN)
Federal Administration: Equal Treatment for Italian Language
Cited to support the decision to convert parts of the motion into a postulate, as they cannot be addressed by a motion.