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171.13 GRNRCN CH

Art. 23 Geschäftsreglement des Nationalrates (GRN) - Überprüfung auf formale Rechtmässigkeit

GRN; 3. Kapitel: Verfahren
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Art. 23 GRN · Überprüfung auf formale Rechtmässigkeit

Eine parlamentarische Initiative oder ein Vorstoss eines Ratsmitglieds oder einer Fraktion wird bei der Einreichung von der Präsidentin oder dem Präsidenten auf die formale Rechtmässigkeit hin überprüft.

Bei der Einreichung der übrigen Beratungsgegenstände nach Artikel 71 ParlG überprüft die Präsidentin oder der Präsident die formale Rechtmässigkeit auf Antrag. Wird der Beratungsgegenstand in der Bundesversammlung anhängig gemacht, so wird die Präsidentin oder der Präsident des Ständerates angehört.

Erklärt die Präsidentin oder der Präsident einen Beratungsgegenstand als unzulässig, so kann die Urheberin oder der Urheber das Büro anrufen. Dieses entscheidet endgültig.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)

VPB 83-359 (Art. 23, 2e al., RCN)
Parliamentary Rule Modification for Debate and Participation
Cited as a source of documentation for deputies, specifically referring to the minutes of commission meetings.