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171.13 GRNRCN CH

Art. 22 Geschäftsreglement des Nationalrates (GRN) - Zuweisung

GRN; 3. Kapitel: Verfahren
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Art. 22 GRN · Zuweisung

Neue Beratungsgegenstände werden in der Regel zu Beginn jeder Session einer Kommission zur Vorberatung zugewiesen.

Hat der Beschluss eines Rates zur Folge, dass ein Beratungsgegenstand einer Kommission zugewiesen werden muss, so erfolgt die Zuweisung am Ende der Session.

Ein Bericht des Bundesrates kann der zuständigen Kommission zur direkten Erledigung zugewiesen werden. Die Kommission kann dem Büro beantragen, die Behandlung des Berichtes in das Sessionsprogramm aufzunehmen.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (2)

VPB 90-036 (Art. 22 al. 2 GRN)
Mountain Farmer Subsidies Debate
Cited as the basis for the commission's report and proposals on written procedure.
VPB 90-041 (Art. 22 Abs. 2 GRN)
Virus Institute Funding Dispute Due to Inflation and Project Changes
Cited as the procedural basis for submitting the report and motion by the enlarged building group.