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171.13 GRNRCN CH

Art. 1 Geschäftsreglement des Nationalrates (GRN) - Konstituierende Sitzung

GRN; 1. Kapitel: Konstituierung
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Art. 1 GRN · Konstituierende Sitzung

Nach den Gesamterneuerungswahlen versammelt sich der neu gewählte Rat an dem vom Gesetz festgelegten Tag zu seiner konstituierenden Sitzung.

Die Traktanden dieser Sitzung sind in der nachstehenden Reihenfolge: a. Rede der Alterspräsidentin oder des Alterspräsidenten und des jüngsten der erstmals gewählten designierten Mitglieder des Nationalrates; b. Feststellung der Konstituierung des Rates; c. Vereidigung der anwesenden Ratsmitglieder, deren Wahl unangefochten geblieben oder für gültig erklärt worden ist; d. Feststellung von allfälligen Unvereinbarkeiten; e. Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten; f. Wahl der Ersten Vizepräsidentin oder des Ersten Vizepräsidenten; g. Wahl der Zweiten Vizepräsidentin oder des Zweiten Vizepräsidenten; h. gesamthafte Wahl der Stimmenzählerinnen und Stimmenzähler; i. gesamthafte Wahl der Ersatzstimmenzählerinnen und Ersatzstimmenzähler.

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