Art. 1 Geschäftsreglement des Nationalrates (GRN) - Konstituierende Sitzung
Art. 1 GRN · Konstituierende Sitzung
Nach den Gesamterneuerungswahlen versammelt sich der neu gewählte Rat an dem vom Gesetz festgelegten Tag zu seiner konstituierenden Sitzung.
Die Traktanden dieser Sitzung sind in der nachstehenden Reihenfolge: a. Rede der Alterspräsidentin oder des Alterspräsidenten und des jüngsten der erstmals gewählten designierten Mitglieder des Nationalrates; b. Feststellung der Konstituierung des Rates; c. Vereidigung der anwesenden Ratsmitglieder, deren Wahl unangefochten geblieben oder für gültig erklärt worden ist; d. Feststellung von allfälligen Unvereinbarkeiten; e. Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten; f. Wahl der Ersten Vizepräsidentin oder des Ersten Vizepräsidenten; g. Wahl der Zweiten Vizepräsidentin oder des Zweiten Vizepräsidenten; h. gesamthafte Wahl der Stimmenzählerinnen und Stimmenzähler; i. gesamthafte Wahl der Ersatzstimmenzählerinnen und Ersatzstimmenzähler.